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RENTEN FÃœR WITWEN, WITWER UND WAISEN

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RENTEN FÃœR WITWEN, WITWER UND WAISEN

(pressrelations) -
Verantwortung über den eigenen Tod hinaus:

Wie die Familie in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt ist

Im Alltag werden sie oft verdrängt: die Gedanken an den eigenen Tod. Wenn es um den Schutz der Familie geht, dann zeugen sie jedoch von
Verantwortung. Schließlich muss es für den Partner und die Kinder auch nach einem Schicksalsschlag finanziell weitergehen. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sorgt automatisch vor und sichert seine engsten Angehörigen ab: Witwen, Witwer und Waisen erhalten hier eine Rente und das ohne Abschluss eines gesonderten Vertrags oder zusätzliche Beiträge, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Rentner können sich darauf verlassen, dass ihr Ehepartner drei weitere Monate lang ihre bisherige Rente in voller Höhe erhält. Auch wer bislang noch kein Altersgeld bekommt, kann seinen Ehepartner im sogenannten Sterbevierteljahr mit einer Rente versorgt wissen. Erst nach diesen drei Monaten wird geprüft, wie weit steuerpflichtige Einkommen der Hinterbliebenen angerechnet werden.

Besonders ihre jüngeren Kinder wollen Eltern abgesichert wissen. Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt sie als Waisen oder Halbwaisen unter bestimmten Voraussetzungen, bis sie Schule, Studium oder Ausbildung abgeschlossen haben, längstens bis zum 27. Lebensjahr. Neben leiblichen und adoptierten Kindern können auch im Haushalt lebende Stief- und Pflegekinder eine Rente erhalten.

Weitere Informationen gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.


Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen

Telefon: 0511 829-0
Telefax: 0511 829-2635

Mail: info(at)drv-bsh.de
URL: http://www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de




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Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 14.02.2013 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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