Stiftungsprofessuren nehmen zu
Die Neufassung des „Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes“ kann Stiftungsprofessuren wie im angloamerikanischen Raum ermöglichen.
(IINews) - Das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“, vom Deutschen Bundestag in revidierter Fassung am 16.01.2013 beschlossen und im Bundesrat Anfang März 2013 zur endgültigen Abstimmung gestellt, könnte die Zahl von Stiftungsprofessuren in Deutschland erheblich erhöhen und damit die Betreuung von Bachelor-, Master- oder Doktorarbeiten verbessern. Unter anderem sieht dieses Gesetz vor, das Endowment-Verbot aufzuheben. Dieses Verbot besagt bisher, dass Universitäten acht Jahre nach Gründung einer Stiftungsprofessur diese vollständig selbst finanzieren müssen. Mit dieser Gesetzesänderung wird in Deutschland unter anderem angestrebt, sich dem englischen und US-amerikanischen System der Stiftungsprofessuren anzugleichen.
Die Anzahl von Stiftungen ist so hoch wie nie, die Anzahl der jährlich neu gegründeten Stiftungen sinkt jedoch seit Jahren kontinuierlich. „Hochburg“ der Stiftungen ist Würzburg mit 82 Stiftungen pro 100.000 Einwohner, gefolgt von Frankfurt am Main mit 74 Stiftungen je 100.000 Einwohner.
Die benannte Gesetzesänderung soll die Finanzierung und Administration von Stiftungen auch erleichtern. So sollen die Möglichkeiten von Rücklagenbildungen ausgeweitet werden und der Verbrauch zu vergebender finanzieller Mittel soll nun innerhalb von zwei Jahren möglich sein im Gegensatz zur bisherigen einjährigen Regelung.
Harald Bahner
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Datum: 13.02.2013 - 12:59 Uhr
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