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FDP-Mitglied klagt gegen vorgezogenen FDP-Bundesparteitag

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FDP-Mitglied klagt gegen vorgezogenen FDP-Bundesparteitag

(pressrelations) -
Antrag vor dem Bundesschiedsgericht der FDP / Termin des Parteitags verstößt gegen FDP-Satzung / Entscheidung bis Ende Februar erwartet

Der vorgezogene Parteitag der FDP am 9. und 10. März in Berlin droht zu platzen. Mit einer Anrufung des Parteischiedsgerichts will ein FDP-Mitglied aus Bayern erreichen, dass der 64. Bundesparteitag der Liberalen nicht im März, sondern erst im Mai stattfindet.

Grund für den Antrag ist ein Formfehler. Das Vorziehen des Parteitags verstößt nach Ansicht des Antragstellers gegen die Satzung der FDP. In dem Schreiben an das Schiedsgericht, das manager magazin online vorliegt, heißt es: "Das Vorziehen ist satzungswidrig und eine etwa dort vorgenommene Neuwahl des Bundesvorstands ist unzulässig und rechtsunwirksam."

Der Antragsteller beanstandet, dass die FDP-Spitze von den Delegierten bestimmt würde, die bereits im Jahr 2011 den Parteivorstand gewählt hatten. Die von den Landesverbänden bis Ende April neu gewählten Delegierten würden dagegen um das Recht gebracht, über den Bundesvorstand abzustimmen. "Die Situation ist eindeutig", sagt Antragsteller Helmut Schallock (67), FDP-Mitglied aus Nürnberg. "Die neuen Delegierten würden entmachtet. Das ist ein unzulässiger Entzug von Befugnissen."

Das Bundesschiedsgericht der FDP war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Laut Schallock habe das Gericht den Eingang des Antrags am 7. Februar ihm gegenüber bestätigt und unter dem Aktenzeichen B 2 II-13 registriert. Der Antragsteller rechnet mit einer Entscheidung des Schiedsgerichts bis Ende Februar.


Ansprechpartner für Rückfragen: Martin Hintze
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Datum: 13.02.2013 - 11:21 Uhr
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