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Europäischer Datenschutztag: Patientendaten müssen im Gesundheitswesen getrennt verwaltet werden / Datenschutztag 28. Januar 2013 / TÜV Rheinland: Privatsphäre im Gesundheitswesen sicherstellen

ID: 802770

(ots) - Der Schutz der Privatsphäre wird vor dem Hintergrund
der sich rasant entwickelnden Informationstechnologie immer
schwieriger. Daran erinnert alljährlich der Europäische
Datenschutztag. Eine besondere Herausforderung stellt der Datenschutz
im Gesundheitswesen dar: Patienten geben in Arztpraxen und Kliniken
sehr persönliche Informationen preis. "Der Patientendatenschutz
unterliegt einer besonderen Gesetzgebung. Doch leider hinkt diese der
Realität oft hinterher. In einer Klinik ist es beispielsweise schon
eine schwierige Aufgabe, die Zugriffsrechte auf die in der EDV
gespeicherten Daten im Sinne des Patientendatenschutzes zu regeln",
erklärt Burkhard Diehl, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV
Rheinland.

Der Gesetzgeber hat eine datenschutzrechtliche Trennlinie zwischen
der medizinischen Versorgung und der Verwaltung gezogen. Für ein
Krankenhaus bedeutet das: Die Nutzung von Patientendaten durch
Verwaltungsangestellte ist auf die Informationen beschränkt, die für
die Organisation des Krankenhausbetriebes notwendig sind. Dazu
gehören beispielsweise patientenbezogene Daten, die für die
Abrechnungen mit den Kostenträgern erforderlich sind. Auf der anderen
Seite steht der medizinische Bereich - Ärzte, Krankenschwestern und
weiteres medizinisches Personal. Ihnen dürfen nur die Daten zur
Verfügung gestellt werden, die für die medizinische Versorgung
benötigt werden. "Dieses Gebot der Trennung von Informationen mit
medizinischem Inhalt und Daten, die für organisatorische Abläufe
benötigt werden, ist ein zentraler Grundsatz für die Arbeit mit der
digitalen Patientenakte", so Diehl. "Mit dem Datenschutz-Check
unterstützen wir niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser dabei, diese
Vorgaben zu erfüllen."

Von den komplexen Abläufen bemerken Patienten wenig. In einem
Bereich bestimmen sie allerdings direkt, wer Zugang zu ihren Daten




bekommt: Bei Erklärungen, wer Informationen zum Gesundheitszustand
erhalten soll und in Notfällen benachrichtigt werden darf. Hier
sollten nur Vertrauenspersonen benannt werden.

Langfassung unter www.tuv.com/presse im Internet.



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Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
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Datum: 25.01.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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