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Götz: Kommunale Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden

ID: 802318

(ots) - Der Binnenmarktausschuss des Europäischen
Parlaments hat am heutigen Donnerstag grundsätzlich dem
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, für die
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitliche
Vergaberegelungen zu schaffen. Dazu erklärt der kommunalpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

"Nach der Entscheidung des Binnenmarktausschusses ist jetzt die
Bundesregierung besonders aufgefordert, den EU-politischen Irrsinn
aufzuhalten. Den besonderen Belangen der Wasserversorgung in
Deutschland muss Rechnung getragen werden. Mit der kommunalen
Daseinsvorsorge sind die Menschen in Deutschland immer gut und sicher
gefahren, gerade im Bereich der Wasserversorgung. Es ist
sicherzustellen, dass die staatliche Organisationshoheit,
insbesondere das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gewahrt bleibt.

Die Einschätzung der EU-Kommission, dass die von ihr geplante
Verschärfung des Vergaberechts - gerade im Bereich der
Trinkwasserversorgung - für mehr Transparenz sorgen würde, ist
falsch. Vielmehr drohen Aufwüchse neuer Bürokratie und höhere Kosten
für die Verbraucher. Am schlimmsten ist jedoch, dass bei EU-weiten
Ausschreibungen die Qualität der Wasserversorgung zu sinken droht;
schließlich ist der führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in
Deutschland letztlich auf die von den Kommunen verantwortete
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zurückzuführen. Dies gilt es
auch für die Zukunft sicherzustellen."



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 24.01.2013 - 14:25 Uhr
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