Frankfurter Rundschau: Zum Fall Schavan:
(ots) - Jenseits einer Bewertung der Frage, ob die
Studentin Schavan vor 30 Jahren bei ihrer Doktorarbeit eine
Täuschungsabsicht verfolgt oder bloß wissenschaftlich unsauber
gearbeitet hat, ist es unzumutbar, das Verfahren derart lange in der
Schwebe zu halten. Frau Schavan hat das Recht auf eine faire
Behandlung. Die Universität Düsseldorf aber, das ist das Dilemma,
kann kein fairer Begutachter mehr sein. Seitens der Universität sind
zu viele Fehler begangen worden, und geprüft wird nicht mehr nur der
Erwerb eines Doktortitels, sondern auch das Ansehen des
Wissenschaftsbetriebs. Es sieht nicht danach aus, dass dieser heil
aus der Sache herauskommt.
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Kira Frenk
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Datum: 23.01.2013 - 16:58 Uhr
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