InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Ablehnung Pflegegeld – richtig reagieren

ID: 800986

Pflegegeld wird gezahlt, wenn der Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung gepflegt wird. Dabei ist es unwichtig, wer die Pflege durchführt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Pflege mit dem Pflegegeld sichergestellt wird. Um das Pflegegeld zu erhalten, ist zunächst eine Antragsstellung notwendig. Stellt der MDK fest, dass kein Anspruch besteht, sollte ein Widerspruch eingelegt werden. Denn oft sind die Ablehnungen unbegründet. Der ambulante Alten- und Krankenpflegedienst Pfeiffer aus Bergen auf Rügen erklärt, wie man am besten vorgeht.

(IINews) - Erneute Prüfung fordern

Wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) über den Antrag auf Pflegegeld negativ reagiert und nicht zustimmt, dann ist es wichtig, schnell zu reagieren und dem zu widersprechen. Um darauf gut vorbereitet zu sein, ist es sinnvoll, sich Unterstützung zu suchen. Ein ambulanter Pflegedienst kann hierfür infrage kommen. Er hilft, sämtliche Fakten, die für die Widerspruchsbegründung notwendig sind, zusammenzutragen. Ein Pflegetagebuch kann dabei wertvolle Dienste leisten. Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats eingelegt werden. Das gilt genauso für den Fall, dass die Pflegestufe falsch eingeschätzt wurde. Aufgrund des Widerspruches wird der MDK erneut ein Gutachten im Auftrag der Pflegekasse erstellen. Für das Widerspruchverfahren entstehen keinerlei Kosten. Wenn der Widerspruch zu einer erneuten Ablehnung führt, kann innerhalb eines Monats gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden.

Für ausführliche Informationen zum Leistungsumfang steht der ambulante Alten- und Krankenpflegedienst Pfeiffer aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zu Verfügung.





Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Ambulanter Alten- & Krankenpflegedienst
Ansprechpartnerin: Martina Pfeiffer
Markt 26
18528 Bergen auf Rügen
Tel.: 03838 202305
Fax: 03838 202306
E-Mai: pflegedienst-pfeiffer(at)web.de
Homepage: www.pflegedienst-pfeiffer-ruegen.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Celle / Lachendorf, MAXiDENT: 100% deutscher Zahnersatz zum Spitzenpreis! Ablehnung Pflegegeld – richtig reagieren
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 23.01.2013 - 09:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 800986
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Martina Pfeiffer
Stadt:

Bergen auf Rügen


Telefon: 03838-202305

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 144 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ablehnung Pflegegeld – richtig reagieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Martina Pfeiffer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ein Netzwerk für eine optimale Versorgung ...

Ob im höheren Alter oder in jungen Jahren: Erkrankungen erfordern Unterstützung im Alltag. Diese möchten die meisten gerne in ihrem gewohnten Zuhause erhalten. Sie fühlen sich hier am besten aufgehoben und müssen sich nicht erst an ein neues Umf ...

Familienpflegezeit schafft mehr Entlastung ...

Innerhalb einer Familie kann es passieren, dass ein Mitglied aufgrund von Erkrankung oder Altersschwäche kurz- oder langfristig auf Pflege angewiesen ist. Für viele Angehörige steht dann fest, dass sie die Versorgung und Betreuung übernehmen möc ...

Ambulante Pflege ist gewünscht ...

In Zukunft wird es immer mehr ältere Menschen geben, die pflegebedürftig werden. Hierüber sind sich Experten einig. Für die Betroffenen stellt sich dann die Frage nach der für sie geeigneten Pflege. Sie haben die Wahl zwischen einer stationären ...

Alle Meldungen von Martina Pfeiffer



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.219
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 66


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.