Verkeimter Räucherfisch / Verpackter Fisch sollte deutlich vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrt werden
(ots) - Jedes vierte Räucherfisch-Produkt, das unter
Schutzgasatmosphäre verpackt wurde, ist verkeimt - obwohl das
Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist. Das berichtet die
"Apotheken Umschau" unter Berufung auf die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen. Diese hatte Stichproben von 54 bundesweit
erhältlichen Produkten untersucht. Um sicherzugehen, raten die
Verbraucherschützer, so verpackten Fisch deutlich vor Ablauf des
Mindesthaltbarkeitsdatums zu essen - und ganz darauf zu verzichten,
wenn der Fisch beim Öffnen der Packung ungut riecht.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 1/2013 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.01.2013 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 799211
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baierbrunn
Telefon:
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 155 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verkeimter Räucherfisch / Verpackter Fisch sollte deutlich vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrt werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - Apotheken Umschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).