Urteil: Jäger muss für möglichen Wolf-Abschuss 3.500 Euro Strafe zahlen
(dts) - Ein Jäger in Rheinland-Pfalz ist wegen seiner tödlichen Schüsse auf einen möglichen Wolf zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt worden. Das entschied das Amtsgericht Montabaur am Donnerstag. Nach Ansicht des Richters sei es dabei unerheblich, ob es sich bei dem Tier tatsächlich um einen Wolf oder einen Hund gehandelt habe. Der Mann habe vielmehr gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, weil er ein Wirbeltier ohne Grund erschossen habe. Der 72-jährige Jäger hatte das Tier nach eigenen Angaben für einen Hund gehalten und auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 4.000 Euro gefordert. Vor Gericht war auch ein Streit darüber entbrannt, ob es sich bei dem Tier tatsächlich um einen Wolf handelte.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.01.2013 - 20:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 798360
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:
Montabaur
Telefon: 01805-998786-022
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 145 mal aufgerufen.




