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Satzungsleistungen im Sinne der Versicherten

ID: 797978

(ots) - Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
(BPI) fordert die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf, ihre
Möglichkeiten, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel als
Satzungsleistungen für ihre Versicherten zu erstatten, verstärkt
wahrzunehmen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Klage eines
chronisch Kranken abgelehnt hat, sei es nun Aufgabe der
Krankenkassen, insbesondere diese Patienten vor einer finanziellen
Überforderung zu bewahren. "Die GKV hat die Möglichkeit, ihren
Versicherten OTC-Arzneimittel zu erstatten. Für einen chronisch
kranken Menschen ist es eine extreme Belastung, neben seinen
Krankenkassenbeiträgen, den Zuzahlungen, die er leisten muss, auch
noch, wie im Beispiel des Klägers, seine notwendigen Arzneimittel zu
bezahlen, nur weil diese nicht verschreibungspflichtig sind. Je nach
Indikation können hier Belastungen auf die Versicherten zukommen, die
diese nicht leisten können - zu Lasten ihrer Gesundheit. Wenn die GKV
ihren Aufrag ernst nimmt, ihre Versicherten mit allem zu versorgen,
was ausreichend und notwendig ist, müssen einfach mehr Krankenkassen
solche Satzungsleistungen anbieten" erklärte Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des BPI.

Der Gesetzgeber hat die nicht verschreibungspflichtigen
Arzneimittel im Regelfall aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen.
Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde den Krankenkassen aber die
Möglichkeit eingeräumt, Satzungsleistungen in diesem Bereich
aufzunehmen. Doch bis dato machen nur 42 von über 130 Krankenkassen
davon Gebrauch. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass
der generelle gesetzliche Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger
Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) nicht verfassungswidrig sei. Das Ziel, die
Kosten im Gesundheitswesen zu beschränken, sei so wichtig, dass der




Einzelne belastet werden dürfe. Ein gesetzlich krankenversicherter
Mann hatte geklagt, der an einer chronischen Atemwegserkrankung
leidet. Zur Therapie benötigt er nicht verschreibungspflichtige
Arzneimittel, die ihn pro Monat 28,80 Euro kosten.



Ihr Ansprechpartner:

Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach(at)bpi.de

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Datum: 17.01.2013 - 12:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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