Neue Westfälische (Bielefeld): McAllister fordert von NRW achtspurigen Ausbau der A 2 und sechs Fahrbahnen für die A 1
Autobahn-Erweiterung soll nicht an ideologischen Vorbehalten scheitern
(ots) - Eine CDU-geführte Landesregierung in
Niedersachsen erwartet von Nordrhein-Westfalen den achtspurigen
Ausbau der A 2. "Der Ausbau der A 2 ist ein ganz wichtiges
Zukunftsprojekt für Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen", sagte
McAllister der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen
(Montagausgabe). Die Kapazität der A 2 stoße längst an ihre Grenzen.
"Deshalb haben wir den Ausbau auch für den nächsten
Bundesverkehrswegeplan 2015-2030 angemeldet. Es bleibt zu hoffen,
dass die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen den notwendigen
Ausbau der A 2 auf dortigem Gebiet ebenfalls für den nächsten
Bundesverkehrswegeplan anmelden wird", sagte McAllister. Ähnliches
gelte auch für die Länder übergreifende A 1. "Wir brauchen jetzt den
kompletten sechsstreifigen Ausbau der A 1 von Bremen bis zur
Landesgrenze nach Nordrhein-Westfalen. Aber in NRW muss es
entsprechend weitergehen, sonst macht das Projekt ja wenig Sinn.
Daher hoffe ich, dass auch der Ausbau der A 1 nicht an ideologischen
Vorbehalten scheitert", sagte McAllister.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten(at)neue-westfaelische.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 14.01.2013 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 795262
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bielefeld
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 152 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): McAllister fordert von NRW achtspurigen Ausbau der A 2 und sechs Fahrbahnen für die A 1
Autobahn-Erweiterung soll nicht an ideologischen Vorbehalten scheitern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Westfälische (Bielefeld) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




