Krankenkasse klagt wegen Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren
(dts) - Weil die Berliner Betriebskrankenkasse VBU auch unverheirateten Paaren künstliche Befruchtungen zahlen will, hat sie beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen das Bundesversicherungsamt eingelegt. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, hatte die Aufsichtsbehörde der Kasse verboten, die Kosten für künstliche Befruchtung auch unverheirateten Paaren zu ersetzen, die in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft leben. Das Gesetz sieht das nur für Ehepaare vor. Die Kasse will diese Leistungsausweitung nun vor Gericht durchsetzen. Auch andere Kassen haben ihre Leistungen auf diesem Gebiet zuletzt deutlich ausgeweitet. "Focus" zufolge weichen sie die strikten Altersgrenzen im Gesetz auf oder zahlen auch für einen vierten Versuch der künstlichen Befruchtung.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 13.01.2013 - 07:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 795094
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:
Berlin
Telefon: 01805-998786-022
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 145 mal aufgerufen.




