Schneider: Geplante Strafbarkeit allein gewerbsmäßiger Sterbehilfe reicht nicht
(dts) - Die geplante Strafbarkeit allein gewerbsmäßiger Sterbehilfe reicht der evangelischen Kirche nicht aus. Jemandem zum Sterben zu verhelfen, "darf kein Geschäftsmodell sein", sagte der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche, Präses Nikolaus Schneider, der "Neuen Rhein-Zeitung". Die nach dem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht verbotene, aber organisierte Sterbehilfe ohne Gewinnerzielungsabsicht sehe er "kritisch". Schneider: "Das ist ein derart intimer Bereich, der gehört in die Familie, in enge Freundschaften oder eine andere sehr vertrauensvolle Beziehung - aber nicht in eine anonyme Organisation." Werde die organisierte Sterbehilfe nicht auch verboten, besteht nach seinen Worten die Gefahr, "dass die Grenzen zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe verschwimmen". Schneider: "Was passiert zum Beispiel, wenn sich ein Verein Unkosten erstatten lässt?"
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Datum: 11.01.2013 - 08:04 Uhr
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