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ÖKO-TEST Tattoofarben

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ÖKO-TEST Tattoofarben

(pressrelations) -
Verbotene Stoffe unter der Haut

Seit Jahren schlagen deutsche und EU-Behörden Alarm, weil in Tattoofarben krebserregende und verbotene Stoffe stecken. Doch getan hat sich seither nicht viel, wie ÖKO-TEST zeigt. Knapp die Hälfte der getesteten Produkte ist laut Laboranalyse nach wie vor randvoll mit gesundheitsschädigenden Substanzen. Fünf farbige und zwei schwarze Farben hätten sogar überhaupt nicht verkauft werden dürfen.

Tattoofarben werden wie Arzneimittel direkt in den Körper unter die Haut gestochen. Funde von Tattoofarben in Lymphknoten deuten schon länger darauf hin, dass die Farben nicht in der Haut bleiben. Eine aktuelle Untersuchung von 20 schwarzen und farbigen Tätowierfarben, die das Verbrauchermagazin ÖKO-TEST für die aktuelle Januar-Ausgabe durchgeführt hat, zeigt, dass jede dritte Farbe nicht verkauft werden hätte dürfen. In ihnen stecken krebserregende und krebsverdächtige Substanzen.

In gelben und grünen Farben hat das Labor etwa aromatische Amine gefunden. Diese krebserregenden Stoffe sind nach der deutschen Tätowiermittelverordnung verboten. Eine andere Farbe enthielt krebserregende Nitrosamine. Die Substanzen kommen als Verunreinigung mit den Pigmenten in die Tattoofarben, was laut Tätowiermittelverordnung ebenfalls verboten ist. Im Schwarz zweier Marken wurden polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nachgewiesen, und zwar in Gehalten, für die die deutsche Kontrollbehörden einen Verkaufsstopp verhängen würden. Die krebsverdächtigen PAK-Rückstände entstehen bei der Herstellung von Rußschwarz. Ihr Nachweis zeugt von einer schlechten Qualität des eingesetzten Rußpigments. Und die Schadstoffliste ist noch nicht zu Ende: ÖKO-TEST entdeckte zudem krebsverdächtiges Formaldehyd/-abspalter und Konservierungsmittel wie Benzoisothiazolinon, das ein hohes Potenzial besitzt, für eine Kontaktallergie zu sensibilisieren. In sieben Produkten stecken umstrittene halogenorganische Farbstoffe und in zwei Farben das Allergen Nickel.






ÖKO-TEST Verlag GmbH

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Datum: 03.01.2013 - 10:51 Uhr
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