InternetIntelligenz 2.0 - Videoüberwachung darf nicht an Kosten scheitern

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Videoüberwachung darf nicht an Kosten scheitern

ID: 784959

Videoüberwachung darf nicht an Kosten scheitern

(pressrelations) -
Zeitlich begrenzte Aufzeichnung ist nützlich und notwendig

Das gescheiterte Bombenattentat am Bonner Hauptbahnhof hat eine Diskussion über die Videoüberwachung ausgelöst. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:

"Es ist ein alarmierender Missstand, dass keine Videoaufzeichnung davon existiert, wie der Täter die Tasche mit der Bombe am Bonner Bahnhof abstellt. Für ein Mehr an Sicherheit durch gezieltere Videoüberwachung an Gefahrenschwerpunkten sind zwar keine neuen gesetzlichen Grundlagen notwendig. Das bestehende rechtliche Instrumentarium muss aber - vor allem an Flughäfen und Bahnhöfen - effektiver genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Schwachstellenanalyse.
Die Erfahrungen mit dem gescheiterten Bonner Attentat zeigen deutlich, dass Videokameras umfangreich genutzt werden sollten. Vor allem ist eine zeitlich begrenzte Aufzeichnung nützlich und notwendig. Eine Videokamera ohne zumindest befristete Aufzeichnung ist so wenig sinnvoll wie ein Polizeiauto ohne Reifen. Denn eine effektive Auswertung von Kamerabildern allein in Echtzeit ist bei einer Vielzahl von Bildschirmen, die gleichzeitig beobachtet werden müssen, nicht realistisch. Nur durch Aufzeichnung können Erkenntnisse über den Ablauf der Tat gewonnen werden. Nur so können die Täter leichter identifiziert und gefasst werden. Mit jedem gefassten Täter sinkt auch die Wahrscheinlichkeit weiterer Anschläge.
Die Frage der Kostenteilung zwischen privaten Betreibern und Sicherheitsbehörden darf hierbei nicht zu Sicherheitslücken führen. Über das ?Ob? und ?Wie? einer Videoüberwachung an Gefahrenschwerpunkten haben die Sicherheitsbehörden zu entscheiden. Anschließend müssen Bundespolizei und Bundesbahn zügig zu einer Verständigung über die Aufteilung der Kosten kommen."


CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland





Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115

Mail: fraktion(at)cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de


Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland

Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115

Mail: fraktion(at)cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Menschenrechtsbeauftragter Löning trifft Vertreter der Kampagne 'Friedensnobelpreis für Malala Nach dem gescheiterten Bombenanschlag in Bonn: Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar erhebt Vorwürfe
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 17.12.2012 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 784959
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 105 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Videoüberwachung darf nicht an Kosten scheitern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von CDU/CSU-Fraktion



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 34


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.