Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Geue
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(ots) - Die jetzige Regelung sichert vor allem Geue ab:
Falls er nach der Wahl doch keinen Job in Berlin bekommt, hat er ein
Rückkehrrecht. Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) müsste ihm keine
neue Aufgabe geben, er könnte ihn auch in vorzeitigen Ruhestand
schicken: Mit einem längeren Übergangsgeld und später einer höheren
Pension als Geue erhalten hätte, wenn er jetzt ausgeschieden wäre.
"Dann habe ich ein Problem", hat Bullerjahn zu einer Geue-Rückkehr
gesagt. Bullerjahn wird Steinbrück im kommenden Herbst wohl besonders
die Daumen drücken.
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Hartmut Augustin
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Datum: 14.12.2012 - 17:49 Uhr
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