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Gesetzliche Krankenkassen gefährden Patientensicherheit

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Gesetzliche Krankenkassen gefährden Patientensicherheit

(pressrelations) -
Fehlende Regeln bei Osteopathie-Erstattungen

Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten immer mehr Gesetzliche Krankenkassen teilweise die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Derzeit sind es bereits mehr als 40 Kassen. Dabei haben die Wirtschaftsunternehmen jedoch nicht ausreichend die Sicherheit der Patienten im Blick und verführen sowohl Therapeuten als auch Patienten zum Rechtsbruch.

Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf laut Heilpraktikergesetz nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden.
DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus konkretisiert das Dilemma: "Bislang fehlen staatliche allgemeine Regelungen. Das hat jedoch zur Folge, dass Krankenkassen zum Teil auch Kosten für Leistungen von Therapeuten übernehmen, die diese Leistungen gar nicht legal erbringen dürfen, da sie damit gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen."
So werden Physiotherapeuten beispielsweise für osteopathische Leistungen mit Erstattung honoriert, für die sie andererseits von den Gesundheitsämtern wegen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz abgemahnt werden. Das bestätigt auch der Verband der Osteopathen Deutschland e.V.

"Die Voraussetzungen für Teilkostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen sind zudem völlig uneinheitlich", so Candidus weiter; die Ausbildungszeiten der bei einigen Kassen zugelassenen Osteopathen variieren zwischen 300 und 1350 Stunden und werden damit der Patientensicherheit nicht gerecht.

Für Kassen wie Patienten ist diese Situation kaum zu durchschauen. "Für den Patienten fehlt die Transparenz, die er zur selbst bestimmten Entscheidung über seine Gesundheit braucht. Eine einheitliche staatliche Regelung der osteopathischen Tätigkeit und Ausbildung ist daher die notwendige Konsequenz. Nur so kann der Missbrauch des Patientenschutzes zugunsten wirtschaftlicher Interessen beendet werden", fordert der DGVP-Präsident.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2010 Ausbildungsstandards für Osteopathen formuliert. Sie sollen unter anderem dazu dienen, die Ausübung der Osteopathie gesetzlich zu regeln. Die WHO beschreibt den Osteopathen als einen eigenständigen Beruf, der mit Patienten im Primärkontakt arbeitet.





Die DGVP fordert: Die qualitativ hochwertige Ausübung der Osteopathie durch fundiert darin ausgebildete Heilkundler muss in Deutschland und Europa Standard werden. Das ist im Interesse der Patienten.


Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP)
Lehrstr. 6
64646 Heppenheim
Deutschland

Telefon: 06252 / 910744
Telefax: 06252 / 910745

URL: http://www.dgvp.de

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Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 10.12.2012 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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