InternetIntelligenz 2.0 - Wann ein Pedelec ein Fahrrad ist

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Wann ein Pedelec ein Fahrrad ist

ID: 778456

Wann ein Pedelec ein Fahrrad ist

(pressrelations) -
ADAC: Rechtliche Klarstellung war längst überfällig

Lange herrschte Unklarheit, wie Elektrofahrräder rechtlich einzustufen sind. Die Folge: Die Verwirrung darüber, wo man mit den verschiedenen elektrisch unterstützen Rädern fahren darf, ob ein Helm zu tragen ist, welche Versicherung greift oder ob man gar einen Führerschein benötigt, war groß.

Nach Angaben des ADAC hat der Gesetzgeber nun endlich Klarheit geschaffen: Alle Elektrofahrräder, die das Treten des Fahrers bis zum Erreichen von 25 km/h mit bis zu 250 Watt unterstützen, gelten als Fahrräder. Dabei kann das Pedelec auch über eine Anfahrhilfe verfügen. Obwohl sich das Fahrzeug dann bis 6 km/h rein maschinell fortbewegt, bleibt es ein führerscheinfreies Fahrrad. Alle Pedelecs bis 25 km/h dürfen deshalb auf Radwegen fahren und sind von einer privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Auch ohne Helmpflicht rät der ADAC dringend zur Verwendung eines Fahrradhelms.

Anders sieht es bei den sogenannten Speed-Pedelecs aus. Diese schnelleren Elektrofahrräder, die ohne Tretkraft 20 km/h fahren und bis zu 45 km/h das Treten unterstützen, werden als Kleinkrafträder eingestuft. Der Fahrer braucht eine Fahrerlaubnis der Klasse M, die auch jeder Autofahrer automatisch hat. Außerdem gelten - wie bei allen Kleinkrafträdern - eine Versicherungs- und Schutzhelmpflicht. Radwege dürfen mit diesen Pedelecs nicht benutzt werden.


Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) e.V
Am Westpark 8
81373 München
Deutschland

Telefon: 089/ 76 76-0
Telefax: 089/76 76-87 01

Mail: presse(at)adac.de
URL: http://www.adac.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) e.V
Am Westpark 8
81373 München
Deutschland

Telefon: 089/ 76 76-0
Telefax: 089/76 76-87 01

Mail: presse(at)adac.de
URL: http://www.adac.de



drucken  als PDF  an Freund senden   Gegenläufige Tendenzen prägen die Statistik der Hauptuntersuchungen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 06.12.2012 - 13:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 778456
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 137 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wann ein Pedelec ein Fahrrad ist"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADAC (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ADAC



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 55


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.