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Empfehlung für die Begutachtung obstruktiver Atemwegserkrankungen aktualisiert

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Empfehlung für die Begutachtung obstruktiver Atemwegserkrankungen aktualisiert

(pressrelations) -
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Empfehlung für die Begutachtung obstruktiver Atemwegserkrankungen aktualisiert. Die Neuauflage der "Reichenhaller Empfehlung" betrifft vor allem folgende Erkrankungen: chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Berufsasthma (wie das "Bäckerasthma") sowie in bestimmten Fällen die Rhinopathie. Sie können durch eine Vielzahl von Stoffen verursacht werden, die im Arbeitsleben vorkommen. Die Empfehlung fasst den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zusammen, der bei der Begutachtung dieser Berufskrankheiten zu berücksichtigen ist.
Die von der Reichenhaller Empfehlung erfassten Erkrankungen finden sich in der Liste der Berufskrankheiten an drei Stellen, entsprechend ihrer Verursachung durch unterschiedliche Stoffe:

  • Nr. 1315 Verursachung durch Isocyanate,
  • Nr. 4301 Verursachung durch allergisierende Stoffe
  • Nr. 4302 Verursachung durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe.
Um eine Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen, müssen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschiedene Fragen klären, zum Beispiel: Hat bei der Arbeit eine schädigende Einwirkung stattgefunden? Besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dieser Einwirkung und der Erkrankung? Diese Fragen werden in der Regel durch Gutachten beantwortet. Bei der Erstellung muss der Gutachter den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen. Die Begutachtungsempfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind hierfür eine anerkannte Entscheidungshilfe.

Wie andere Begutachtungsempfehlungen ist auch die "Reichenhaller Empfehlung" in Zusammenarbeit mit den medizinischen Fachgesellschaften entstanden. Inhaltlich folgt sie dem typischen Begutachtungsablauf: Sicherung der Diagnose, Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Einwirkung und Erkrankung, Beurteilung der Funktionsausfälle zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Kommt eine Rente in Betracht, fließt die MdE in die Berechnung ein.





Zu den Neuerungen der Reichenhaller Empfehlung gehört auch, dass die diagnostischen Maßnahmen bei der Begutachtung erweitert wurden. Wesentlich überarbeitet wurden die Hinweise zur medikamentösen Behandlung. Die "Reichenhaller Empfehlung" kann im Internet über die Publikationsdatenbank der DGUV kostenlos angefordert oder als PDF heruntergeladen werden: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/reichenhallneu.pdf


Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
presse(at)dguv.de

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Datum: 05.12.2012 - 11:21 Uhr
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