InternetIntelligenz 2.0 - Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln nur noch nach Prüfung und Zulassung

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln nur noch nach Prüfung und Zulassung

ID: 777259

Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln nur noch nach Prüfung und Zulassung

(pressrelations) -
Mitte Dezember endet die Übergangsfrist für nicht zugelassene Claims

Ab 14. Dezember 2012 dürfen Lebensmittelhersteller nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben für ihre Produkte werben, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben und in die sogenannte Artikel-13-Liste nach der Health-Claims-Verordnung (EG Nr. 1924/2006) aufgenommen wurden. Zurzeit führt diese Liste 222 gesundheitsbezogene Angaben auf, die zuvor eine positive wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erhalten hatten.

Erlaubt sind zum Beispiel die Angaben "Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt" oder "Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei". Die Liste wurde im Mai 2012 als Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 veröffentlicht. Ab 14. Dezember 2012 sind alle nicht auf dieser Liste befindlichen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen zu den dort aufgeführten Stoffen verboten, wie zum Beispiel die Aussage, dass Eisen zu einer Reduktion übermäßigen Haarausfalls beitrage. Die Liste soll demnächst um weitere, nach einer positiven wissenschaftlichen Bewertung zugelassene Claims erweitert werden. So steht unter anderem noch die Bewertung gesundheitsbezogener Angaben zu pflanzlichen Stoffen aus.

"Verbraucher müssen sich auf gesundheitsbezogene Angaben verlassen können: Was auf der Verpackung steht, muss auch stimmen. Die Health-Claims-Verordnung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz bei Lebensmitteln. Die Bürger in Europa sind nun wesentlich besser vor irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben geschützt", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin.

Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie sind von der Europäischen Kommission zugelassen. Voraussetzung für diese Zulassung ist der wissenschaftliche Nachweis der behaupteten Wirkung und eine positive Bewertung dieses Nachweises durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Im Jahr 2008 hatten Unternehmen über die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten etwa 44.000 Anträge insbesondere zu Vitaminen, Mineralstoffen und pflanzlichen Stoffen an die Europäische Kommission zur Prüfung übermittelt. Die Kommission fasste diese in einem ersten Schritt zu rund 4.600 Hauptangaben zusammen und beauftragte die EFSA, diese wissenschaftlich zu bewerten. Übrig geblieben - weil positiv bewertet - sind bislang 500 Hauptangaben, die wiederum zu den 222 nun zugelassenen Angaben zusammengefasst wurden. Noch ausstehend ist die Prüfung von rund 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu etwa 200 anderen Stoffen, unter anderem zu verschiedenen Mikroorganismen.






Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62

Mail: poststelle(at)bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de







Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62

Mail: poststelle(at)bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de



drucken  als PDF  an Freund senden  3. Gesundheitswirtschaftskonferenz mit Bundesminister Rösler und Bundesminister Bahr gestartet Empfehlung für die Begutachtung obstruktiver Atemwegserkrankungen aktualisiert
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 05.12.2012 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 777259
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 126 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln nur noch nach Prüfung und Zulassung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ökologischer Landbau im Jahr 2009 weiter gewachsen ...

Ungeachtet der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage hat der ökologische Landbau in Deutschland auch im Jahr 2009 weiter zugelegt. So ist die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland 2009 um 4,3 Prozent (2008: 5 %) gewachsen. Die Zahl d ...

Deutscher Bauerntag 2010 in Berlin ...

Bundesagrarministerin Ilse Aigner hat die Landwirte in Deutschland zur Geschlossenheit aufgerufen und auf harte Verhandlungen über die künftige europäische Agrarpolitik nach 2013 eingestimmt. "Es wird eine Kraftanstrengung, die Interessen un ...

Alle Meldungen von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 175


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.