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AMNOG-Verhandlungen: Augenmaß und Gleichgewicht?

ID: 776651

(ots) - Der GKV-Spitzenverband hat mit einer
Pressemitteilung vom heutigen Tag vermeldet, dass der
Interessenausgleich zwischen den Kassen und der pharmazeutischen
Industrie möglich sei, da inzwischen ein Dutzend Erstattungsbeträge
vereinbart seien. "Wenn beide Seiten - insbesondere der in einem
ungleichen Verfahren stärkere GKV-Spitzenverband - das notwendige
Augenmaß walten lassen, kann das AMNOG zu einem Interessenausgleich
führen. Nur ist dieser nicht garantiert - weder jetzt noch in
Zukunft", sagt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI). "Der GKV-Spitzenverband hat im Bewertungs- und
Verhandlungsverfahren eine extrem starke Position: Im Gemeinsamen
Bundesausschuss hat er mit fünf von dreizehn Stimmen das größte
Gewicht und bestimmt hier über die Vergleichstherapie und die
Nutzenbeschlüsse mit - auf deren Grundlage er dann selbst
verhandelt."

Das AMNOG gibt dem GKV-Spitzenverband eine extrem starke Rolle: Er
ist hat die größte Stimmenzahl im Stiftungsrat und Vorstand des
Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG), das die Bewertungen des Nutzens innovativer Arzneimittel
vornimmt, er hat die größte Stimmenzahl im Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) und verhandelt stellvertretend für alle
gesetzlichen und privaten Krankenkassen über die Erstattungsbeträge -
also für alle deutschen Versicherten. Gleichzeitig ist das
Bewertungs- und Verhandlungsverfahren erst nach einem etwaigen
Schiedsspruch einer rechtlichen Überprüfung zugänglich. "Hier ist ein
Verhandlungspartner deutlich gleicher als der andere, daran ändern
auch die ersten abgeschlossenen Verhandlungen nichts. Abgesehen
davon, dass eine Bewertung der Verhandlungsergebnisse noch nicht
möglich ist, ist damit noch lange nicht das notwendige Gleichgewicht




im Verhandlungsverfahren hergestellt. Augenmaß ist eine notwendige
Bedingung für Verhandlungen - die in diesem Bewertungs- und
Verhandlungsverfahren fehlenden gleich langen Spieße ersetzt es
nicht", so Gerbsch.



Pressekontakt:
Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, aaumann(at)bpi.de

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Datum: 04.12.2012 - 14:47 Uhr
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Gesundheit & Medizin


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