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Zahl des Monats November: 21 ist gleich 28?

ID: 774244

(ots) - Die AOK hat Rabattverträge für die "Pille"
ausgeschrieben.

- Kontrazeptiva werden von den Krankenkassen nur für Frauen unter
20 Jahren erstattet, rabattvertragsgeregelte Kontrazeptiva
werden daher gerade von jungen Erstanwenderinnen eingenommen.

- Trotz unterschiedlicher Dosierungsschemata eines
"Pillen"-Wirkstoffes von 28 Tagen bei täglicher Einnahme und von
21 Tagen kontinuierlicher Einnahme gefolgt von 7 Tagen
Einnahmepause, ist aus Sicht der AOK ein Austausch dieser
Dosierschemata in der Apotheke unproblematisch.

Die AOK hat Kontrazeptiva mit der Wirkstoffkombination Drospirenon
+ Ethinylestradiol zum Abschluss von Rabattverträgen ausgeschrieben.
Dabei hat die Krankenkasse die Tatsache in Kauf genommen, dass es
zwei sehr unterschiedliche Anwendungsschemata für diese
Wirkstoffkombination gibt: Einerseits eine tägliche Einnahme über 21
Tage mit anschließender Einnahmepause von 7 Tagen. Anschließend wird
mit einer neuen Packung angefangen.

Andererseits gibt es eine Dosierung mit einer kontinuierlichen
täglichen Tabletteneinnahme über 28 Tage. Dabei enthält die Packung
21 Tabletten mit dem Wirkstoff und sieben Tabletten ohne Wirkstoff
(Placebo). Dies erleichtert gerade jungen Erstanwenderinnen die
Gewöhnung an die kontinuierliche Einnahme. Denn gerade bei der
"Pille" weiß jeder: Fehlende Therapietreue kann Folgen haben.

Die AOK hält diese grundlegend unterschiedlichen
Anwendungsschemata auch auf Nachfrage dennoch für problemlos in der
Apotheke austauschbar. So wird es wohl dazu kommen, dass der
Frauenarzt einer jungen Erstanwenderin die Dosierung genau erläutert,
sie aber in der Apotheke entweder eine Packung mit 21 oder mit 28
Tabletten erhält - je nachdem, was der Rabattvertrag vorgibt.

Das Rabattvertragssystem zeigt in diesem konkreten Beispiel




besonders absurde Effekte. Denn eine häufige Fehleinnahme der
Tabletten ist damit wahrscheinlich, ihre Folgen für die jungen Frauen
ebenso.

Es zeigt sich immer stärker, dass eine ganze Reihe von
Arzneimitteln grundsätzlich nicht für Rabattvertragsausschreibungen
geeignet sind. Dazu gehören neben der "Pille" generell komplexe
Arzneimittel, wie z.B. Impfstoffe, Onkologika und Biosimilars.

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Pressekontakt:
Pro Generika e.V., Bork Bretthauer, Geschäftsführer, Tel:
030-81616090, E-Mail: info(at)progenerika.de

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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.11.2012 - 11:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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