InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Rechtsbehelfsbelehrung - Bald gesetzlich vorgeschrieben?

ID: 766271

Im Strafverfahren und im Verwaltungsverfahren ist es längst Gesetz, dass die Betroffenenüber die Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen belehrt werden. Im Zivilprozess ist dagegen - abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen - bislang keine Rechtsbehelfsbelehrung vorgeschrieben. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 bemängelt. Dort ging es um befristete Rechtsmittel in der Zwangsversteigerung und die Karlsruher Richter befanden, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung wegen des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz notwendig sei. Deshalb soll jetzt auch im Zivilprozess eine Rechtsbehelfsbelehrung eingeführt werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung beschlossen. ARAG Experten sagen, worum es dabei geht.

(IINews) - Rechtsbehelf - was ist das?
Ein Rechtsbehelf ist jede rechtlich anerkannte Möglichkeit, gegen eine Entscheidung oder einen nachteiligen Rechtszustand mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung vorzugehen.

Wozu eine Belehrung?
Geplant ist, dass künftig jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf enthalten soll. Außerdem muss nach dem Entwurf über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und über die einzuhaltende Form und Frist belehrt werden. Dadurch sollen zum einen die Bürger in die Lage versetzt werden, sich innerhalb der verschiedenen Instanzen zu orientieren, und zum anderen unzulässige (z.B. verspätete) Rechtsbehelfe vermieden werden. Eine Ausnahme gilt für Verfahren mit Anwaltszwang (wie z.B. die Verfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten): Weil hier der Rechtsanwalt seinen Mandanten darüber beraten kann, welches Rechtsmittel statthaft ist, muss keine Belehrung durch das Gericht erfolgen.

Wiedereinsetzungsantrag
Verstößt das Gericht gegen die Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung, wirkt sich das nach dem Gesetzesentwurf auch im Rahmen eines so genannten Wiedereinsetzungsantrags aus. Den kann eine Partei immer dann stellen, wenn sie unverschuldet versäumt hat, ein Rechtsmittel rechtzeitig einzulegen. Hier sieht der Entwurf vor, dass bei einer unterbliebenen oder fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung vermutet wird, dass die Partei die Verspätung nicht verschuldet hat.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  CSU-Politiker fordert kritische Überprüfung des Elterngelds Israel setzt Luftangriffe im Gazastreifen fort
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.11.2012 - 07:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 766271
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 168 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rechtsbehelfsbelehrung - Bald gesetzlich vorgeschrieben?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unterhalt ab 18: Wann Eltern weiter zahlen müssen ...

Beendet die Volljährigkeit den Unterhaltsanspruch automatisch?Mit Erreichen der Volljährigkeit ändern sich zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt dadurch jedoch nicht automatisch. Maßgeblich ist laut AR ...

Geblitzt im Urlaub: Was erwartet Verbraucher? ...

Was ist zu tun, wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt?Jan Kemperdiek: Den Bescheid sollte man keinesfalls ignorieren. Verkehrsverstöße können auch über Ländergrenzen hinweg verfolgt und vollstreckt werden ...

Wenn Katzen vor Gericht landen ...

Können Katzen vererbt werden?Ja. Gehört zur Erbmasse ein Tier, muss der Alleinerbe nach Auskunft der ARAG Experten auch für dessen Unterhalt und die entstehenden Kosten aufkommen. So wurde eine Erbin zweier Katzen mit den Tierheim-Kosten belastet, ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.303
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 171


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.