InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verjährung von Schadenersatzansprüchen

ID: 766220

Verjährung von Schadenersatzansprüchen


(IINews) - http://www.grprainer.com/Rechtsberatung.html Verjährte Ansprüche sind nicht mehr durchsetzbar. Schuldner könnten daher in solchen Fällen die Zahlung verweigern.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zum Jahresende könnten Schadenersatzansprüche unter Umständen verjähren, was weitreichende Folgen für Gläubiger haben könnte. Der 31. Dezember bestimmt daher einerseits das Ende eines Jahres und ist zudem für die Verjährung bedeutsam. Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres in welchem der Gläubiger Kenntnis von den seinen Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat, oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Nach dem Gesetz beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre. Dabei ist jedoch von Bedeutung, dass die Verjährung nicht unbedingt mit der Entstehung des Anspruches beginnt. Vielmehr kann die Verjährung auch bei der entsprechenden Kenntnis des Gläubigers beginnen.

Im Einzelfall bestehen für Laien Probleme den Zeitpunkt des Eintritts der Verjährung zu bestimmen. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass Ansprüche verjähren, ohne dass die Gläubiger sich dessen bewusst sind.

Da die Verjährung eine komplexe und vielschichtige Materie ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall nicht davor scheuen Rechtsrat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann die Verjährung für Sie umfassend prüfen und möglicherweise verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.

Zur Erzielung einer verjährungshemmenden Wirkung genügt eine schriftliche Mahnung beispielsweise nicht. Im Zweifelsfall kann nur die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs eine drohende Verjährung verhindern. Möglichkeiten dafür bietet das gerichtliche Mahnverfahren oder die Erhebung einer Klage.

Das Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor eine Verjährung aufzuhalten oder zu verhindern. Dafür müssen jedoch bestimmte Maßnahmen eingeleitet werden.





Eine solche gerichtliche Geltendmachung ist jedoch häufig nur durch einen Anwalt möglich. Gläubiger sollten daher einen Anwalt zu Rate zu ziehen, wenn sie die Verjährung ihrer Ansprüche befürchten. Hinsichtlich der Frage, ob eine Verjährung Ihres Anspruchs droht, kann ein Rechtsanwalt Sie beraten. Dieser kann Ihnen rechtliche Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihren Anspruch trotz drohender Verjährung sichern können.

http://www.grprainer.com/Rechtsberatung.html

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Troika gibt nächste Hilfszahlung für Portugal frei Schleppender Verlauf von Auszahlungen offener Immobilienfonds
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.11.2012 - 23:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 766220
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 227 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verjährung von Schadenersatzansprüchen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer LLP



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 102


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.