Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Filesharing-Urteil
(ots) - »Eltern haften für ihre Kinder«, dieser
Grundsatz gilt nicht nur auf Baustellen, sondern allgemein in der
realen Welt. Nicht so in der virtuellen Realität des Internets. Hier
genügt es also, seine Kinder darauf hinzuweisen, dass ein Tausch von
MP3-Downloads über das Internet verboten ist - und schon sind Mama
und Papa all ihrer Verantwortung ledig. Das ebnet weiteren
Urheberrechtsverletzungen den Weg. Schließlich können Eltern vor
Gericht immer darauf hinweisen, dass sie ihre Sprösslinge doch
eingehend ermahnt haben. Das Gegenteil wird nur schwer zu beweisen
sein. Deshalb ist das Urteil des Bundesgerichtshofes weltfremd. Man
stelle sich nur vor, Gleiches gälte künftig auch für Ladendiebstahl
oder Sachbeschädigung. Im konkreten Fall soll ein 13-jähriger
Arztsohn über einen Zeitraum von sieben Monaten 1147 Audiodateien zum
Tausch angeboten haben. Das ist sicherlich kein Versehen, das einem
unbedachten Mausklick geschuldet war. Trotzdem wird dies keine
Konsequenzen haben. Der offenkundig Geschädigte, die Musikindustrie,
geht leer aus. Man muss hier kein Mitleid haben, aber gerecht ist das
nicht.
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Datum: 15.11.2012 - 19:45 Uhr
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