Allgemeine Zeitung Mainz: Denkwürdig / Kommentar zum Musiktausch-Urteil
(ots) - Rechtsprechung ist manchmal schwer zu verstehen: Da
klaut ein 13-Jähriger völlig ungeniert, weil er wie immer mehr vor
allem jüngere Zeitgenossen glaubt, dass geistiges Eigentum - in
diesem Fall das an Musiktiteln - nichts wert ist. Oder mit einiger
Wahrscheinlichkeit gar nicht weiß, was das ist. Und damit wäre das
eigentliche Problem, das kein Gericht dieser Welt lösen kann,
benannt. Natürlich ist es für Eltern völlig unzumutbar, die
elektronische Ausrüstung des Nachwuchses einer regelmäßigen
Komplettüberwachung zu unterziehen. Zumal sie in den allermeisten
Fällen dem Nachwuchs in puncto Computerkenntnisse hoffnungslos
unterlegen sind. Aber muss man deswegen den kompletten Verfall aller
Maßstäbe einfach so hinnehmen? Nein, natürlich nicht. Gespräche
darüber, dass Musiker und andere Kulturschaffende hart arbeiten
müssen, um von ihrem Beruf leben zu können, sind für Väter und Mütter
sehr wohl zumutbar und lassen vielleicht nicht bei jedem, aber
vielleicht doch bei manchem technisch begabtem 13-Jährigen die
Einsicht reifen, dass Diebstahl Diebstahl ist, egal mit welchem
Modewort er verbrämt wird. Natürlich gab es die berühmt-berüchtigte
"Kopie für Freunde" auch schon früher, in analogen
Kassetten-und-Platten-Zeiten. Aber der Aufwand für Kopien lag
dramatisch höher. In unseren digitalen Zeiten ist der Punkt ganz
schnell erreicht, ab dem niemand mehr überhaupt noch irgendetwas
kaufen muss. Und was passiert dann? Wären die Beatles jemals etwas
epochal Besonderes geworden, wenn sie ihre Songs immer hätten
"teilen" müssen? Wäre das Netz auch ein tragfähiger Vertriebskanal
für Beethovens Neunte gewesen? Der Bundesgerichtshof hat gestern
richtig geurteilt, weil Recht nicht immer das eigene Denken ersetzt.
Denken müssen Eltern schon selbst. Auch für ihre Kinder.
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Datum: 15.11.2012 - 19:46 Uhr
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