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Kfz-Versicherungen / Auf die Leistung kommt es an / Zum Wechselgeschäft: ADAC Tipps für die Wahl der passenden Police

ID: 757301

(ots) - Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt,
sollte die Leistungen genau vergleichen und sich nicht nur an den
Prämien orientieren. So hat mehr als die Hälfte der Versicherer die
neue Schadenfreiheitsstaffel eingeführt und damit den Rabattretter
abgeschafft. Dieser schützte den Kunden vor einer Rückstufung, wenn
er einen einzelnen Unfall verursacht hatte und bereits in einer hohen
Schadenfreiheitsklasse war. Wer noch einen Vertrag mit Rabattretter
hat, sollte daher genau prüfen, ob sich die Kündigung lohnt. Der ADAC
hat wichtige Tipps für die Wahl der passenden Police
zusammengestellt:

- Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100
Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe
ist in keinem Fall ausreichend.
- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der
Kaskoversicherung sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und
bei Diebstahl mindestens sechs Monate betragen.
- Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch
Haarwild wie Reh oder Wildschwein versichert. Bei einigen
Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit
Tieren aller Art abgedeckt.
- Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall
zurückgestuft werden - sehr günstige Policen haben oft
schlechte Rückstufungen.
- Bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung
sollte auch bei grober Fahrlässigkeit eine vollständige
Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen
sind hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl
(z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren
unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
- Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht
akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der




Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei
Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller
zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
- Die meisten Versicherer haben die bisherige
Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert. Neue
Rückstufungen sind die Folge. Ein Rabattretter fällt weg.
Gegen Mehrbeitrag empfiehlt sich deshalb ein Rabattschutz.
Er sorgt dafür, nach einem Schaden nicht in eine schlechtere
Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden.
- Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen
mit Mietwagen im Ausland sollte enthalten sein
(Mallorca-Police).

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende
des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge von 1.
Januar bis 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens
bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Bei
Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein
Sonderkündigungsrecht von einem Monat.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jochen Oesterle
Tel.: +49(0)89/7676-3474
e-Mail: Jochen.Oesterle(at)adac.de

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Datum: 07.11.2012 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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