Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr für Menschen mit Behinderung neu geregelt
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr für Menschen mit Behinderung neu geregelt
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Unentgeltliche Beförderung ist unerlässlich
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch wurde am gestrigen Donnerstag verabschiedet. Damit werden die Fahrtkostenanteile für schwerbehinderte Menschen neu geregelt. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
"Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung, damit Menschen mit Behinderung am Leben unserer Gesellschaft teilhaben können. Daher ist die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Kinder, Frauen und Männer im öffentlichen Personennahverkehr unerlässlich. Die Verkehrsbetriebe erhalten für die ihnen dadurch entstandenen Einnahmeverluste eine Erstattung, die vom Bund und den Ländern übernommen wird. Diese Verrechnung wird pauschal und einfacher gestaltet.
Menschen mit Behinderung leisten einen Eigenanteil. Sie kaufen eine Wertmarke bei ihrem Versorgungsamt, die für das gesamte Jahr 72 Euro kostet. Mit diesem Eigenanteil nutzen sie das gesamte Spektrum der erweiterten Angebote und des Services der Nahverkehrsbetriebe. Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger sind gänzlich von dieser Regelung befreit.
Wir begrüßen ausdrücklich die seit 2011 gültige Regelung der Deutschen Bahn, nach der das gesamte Nahverkehrsnetz für Menschen mit Behinderung freigegeben ist. Auch wenn es noch viel zu tun gibt, so ist doch der öffentliche Nahverkehr auf einem guten Weg, barrierefrei zu werden."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 26.10.2012 - 12:15 Uhr
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