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Zeitsouveränität von Frauen und Männern mit Familienpflichten stärken

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Zeitsouveränität von Frauen und Männern mit Familienpflichten stärken

(pressrelations) -
Übergang von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle nach familienbedingten Auszeit erleichtern

Im Familienausschuss des Deutschen Bundestages fand am gestrigen Montag eine Anhörung zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung statt. Dazu erklären die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Nadine Schön:

"Die Anhörung hat in vielen Bereichen Übereinstimmung sowohl innerhalb der breit aufgestellten Sachverständigenkommission als auch zwischen den Fraktionen gezeigt. Die Lebensverlaufsperspektive, die dem Bericht zugrunde liegt und die verdeutlicht, dass Entscheidungen zu bestimmten Zeitpunkten im Leben langfristige Auswirkungen - z.B. auf die Alterssicherung - haben können, wurde von allen Beteiligten als richtige Grundlage für eine nachhaltige Gleichstellungspolitik gesehen. Ebenso wurde die Notwendigkeit flexibler und familienfreundlicher Arbeitszeiten einhellig bejaht. Der Abbau bestehender Fehlanreize für Frauen in den Bereichen Familienrecht, Steuern und Arbeitsmarkt wurde diskutiert.
Besonderes Augenmerk wurde auf die Zeitsouveränität von Frauen und Männern mit Familienpflichten gerichtet. Die Union ist mit Elterngeld und dem Gesetz zur Familienpflegezeit wichtige Schritte in die richtige Richtung gegangen, ebenso mit Programmen zum Wiedereinstieg nach einer Familienphase. Wünschenswert wäre allerdings eine größere Zeitentlastung privater Haushalte durch eine Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen über die bestehende steuerliche Begünstigung hinaus. Auch sollte jungen Eltern der Übergang von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle nach einer familienbedingten Auszeit erleichtert werden.
Die Sachverständigenkommission sprach sich außerdem für eine bessere rechtliche Aufklärung angehender Ehepartner hinsichtlich ihres Güterstandes aus. Derzeit ist gesetzlicher Ehegüterstand die Zugewinngemeinschaft - ein eventueller Zugewinnausgleich findet allerdings erst im Falle einer Scheidung statt. Um einem nichterwerbstätigen Ehegatten schon während der Ehe einen Anteil am vom berufstätigen Partner erworbenen Vermögen zu sichern, empfahl die Kommission eine Errungenschaftsgemeinschaft als gesetzlichen Güterstand. Dadurch erst würden Sorgearbeit und Erwerbsarbeit gleichgestellt und der Solidaritätsgedanke der Ehe gestärkt, wenn die Bereitschaft dazu am größten ist."






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Datum: 16.10.2012 - 15:00 Uhr
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