Berliner Zeitung: Zum Fall Schavan:
ID: 742381
(ots) - Erst nach Abschluss des Verfahrens sollten die
möglichen Verfehlungen der Ministerin auch Gegenstand einer
öffentlichen Debatte sein. Das gebietet die Unschuldsvermutung. Sie
gilt auch für Annette Schavan. Wie allerdings ein
Promotionsausschuss, der sich nicht zu schade war, ein vertrauliches
Gutachten an die Medien zu geben, dieses Verfahren noch zu einem
Abschluss bringen soll, weiß der Himmel.
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Datum: 15.10.2012 - 17:13 Uhr
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