Mitteldeutsche Zeitung: zu Magnus Gäfgen
(ots) - Das Urteil ist schwer erträglich, denn der Horror
des getöteten Jungen und das Leid seiner Eltern blieb zugleich
unentschädigt. Moralisch ist es kaum nachvollziehbar, wie jemand nach
solchen Taten die Chuzpe haben kann, noch Schadensersatz einzuklagen.
Dennoch war das Urteil unausweichlich. Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte hatte die Entschädigung bereits 2010 für nötig
gehalten. Da die Frankfurter Polizisten nur zu minimalen Strafen
verurteilt wurden, müsse eben Gäfgen eine Entschädigung erhalten, um
das Folterverbot zu bekräftigen. Diese Rechtslage kannte auch Hessen.
Trotzdem ging das Land gegen die erste Festsetzung der Entschädigung
in Berufung. Auch die Vergleichsvorschläge des Oberlandesgerichts
Frankfurt wies das Land zurück. Man wollte sich unbeugsam zeigen und
bot doch nur Gäfgen eine neue Bühne.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 10.10.2012 - 19:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 739568
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Halle
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 103 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zu Magnus Gäfgen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




