Gericht: Zwei Pussy-Riot-Mitglieder müssen in Straflager
(dts) - Ein Gericht in Moskau hat die Berufung von zwei Mitgliedern der russischen Punk-Band Pussy Riot abgelehnt und damit die zweijährige Haftstrafe in einem Straflager bestätigt. Ein drittes Mitglied der Punk-Band werde allerdings auf freien Fuß gesetzt, wie das Gericht verkündete. Demnach werde die Haftstrafe der Frau in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Die Frauen hatten in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau eine Protestaktion gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin durchgeführt und waren für diese im August verurteilt worden. Örtlichen Medienberichten zufolge war das Gericht mit einem massiven Polizeiaufgebot gesichert worden. Zuletzt hatte auch die Russisch-Orthodoxe Kirche eine Begnadigung der Frauen erwogen. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Frauen Reue für ihre Protestaktion zeigten, so die Kirche.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 10.10.2012 - 13:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 739145
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:
Moskau
Telefon: 01805-998786-022
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 93 mal aufgerufen.




