InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Kündigung bedarf nicht immer der Schriftform

ID: 737922

(LifePR) - "Ich kündige!" Ein Satz, den sich bestimmt jeder Arbeitnehmer schon einmal zu sagen gewünscht hat. Besser bleibt dies jedoch nur ein Gedanke, raten die ARAG Experten. Denn wer - wenn auch nur mündlich - vehement auf eine Kündigung besteht, darf sich nicht wundern, wenn diese auch durchgeführt wird. Diese Erfahrung machte eine Angestellte eines Frisörgeschäftes, die ihrem Arbeitgeber telefonisch fristlos kündigte. Hinsichtlich des hohen Arbeitsaufkommens und nahender Feiertage bat der Chef in einem zweiten Telefonat zumindest um Einhaltung der Kündigungsfrist. Ein "scheißegal" bekam er zur Antwort. Daraufhin kündigte er seinerseits der Arbeitnehmerin außerordentlich. Deren im Gegenzug eingereichte Kündigungsschutzklage blieb auch im Berufungsverfahren erfolglos. Nach Meinung der Richter sei das Arbeitsverhältnis durch die zweifache Wiederholung der Kündigung durch die Mitarbeiterin beendet worden. Von einer mündlichen Spontankündigung könne man nicht ausgehen. Somit könne sich die Mitarbeiterin auch nicht darauf berufen, dies widerspreche dem Grundsatz nach "Treu und Glauben" beziehungsweise dem "Verbot widersprüchlichen Verhaltens" (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 8 Sa 318/11).



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Frauenförderung an der ETH Zürich Absolventen der Andreas-Gordon-Schule Erfurt siegen bei Berufswettbewerb Euroskills
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 09.10.2012 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 737922
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 100 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kündigung bedarf nicht immer der Schriftform"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wenn Katzen vor Gericht landen ...

Können Katzen vererbt werden?Ja. Gehört zur Erbmasse ein Tier, muss der Alleinerbe nach Auskunft der ARAG Experten auch für dessen Unterhalt und die entstehenden Kosten aufkommen. So wurde eine Erbin zweier Katzen mit den Tierheim-Kosten belastet, ...

Kreuzfahrt: Rechte, Pflichten und typische Risiken ...

Was ist bei der Buchung zu beachten?Bei Kreuzfahrten handelt es sich rechtlich in der Regel um Pauschalreisen. Nach Einschätzung der ARAG Experten profitieren Reisende dadurch von umfassenden Schutzrechten. Dennoch lohnt sich ein genauer Blick in di ...

Swimming-Pool im Garten: Was Verbraucher wissen sollten ...

Wann ist ein Pool im eigenen Garten erlaubt?Nicht jeder Pool darf einfach so im Garten gebaut werden. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von Größe, Tiefe und Bundesland ab. Kleinere Becken mit mehr als 50 Kubikmetern Wasserinhalt sind ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.303
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 105


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.