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BPI: Ein Schritt vor, zwei zurück - AVR bleibt bei methodischen Schwächen

ID: 730916

(ots) - Selbst der Arzneiverordnungsreport (AVR) muss in
diesem Jahr konstatieren, dass die Ausgaben für Arzneimittel gesunken
sind. Trotzdem rechnet er erneut unrealistische Einsparpotenziale
vor. Die methodischen Schwächen des Werkes bleiben bestehen. Zwar hat
der AVR in diesem Jahr erstmals Nettokosten verglichen, doch der
Vergleich mit den Niederlanden beruht erneut auf
Apothekenverkaufspreisen und wird wieder genutzt, um angebliche
Einsparpotenziale bei den Herstellern aufzuzeigen. "Der AVR macht
einen richtigen Schritt, in dem er die gesetzlichen Zwangsabschläge
berücksichtigt. Doch er bleibt auf halben Weg stehen. Denn der
Vergleich der Apothekenverkaufspreise gibt keinen Aufschluss darüber,
wie groß angebliche Preisunterschiede bei den Herstellern in
verschiedenen Ländern wirklich sind", so Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des BPI.

Immerhin muss die AOK eingestehen, dass ihre jahrelange Klage,
Innovationen seien alles Scheininnovationen, nicht wahr ist. So sagt
Uwe Deh zur frühen Nutzenbewertung "Auch für die pharmazeutische
Industrie ist das Ergebnis positiv: Bei etwa zwei Drittel aller
Präparate konnte ein Zusatznutzen festgestellt werden. Die Bilanz
liegt somit deutlich über den Erwartungen.". Seine Schlussfolgerung,
dass die Aussage "Kein Zusatznutzen" durch den G-BA bedeuten würde,
dass diese Arzneimittel keine therapeutische Verbesserung seien, ist
hingegen schlicht falsch. Diese Aussage des G-BA kann genauso darauf
beruhen, dass das Dossier nicht vollständig war oder der Hersteller
eine andere Vergleichstherapie gewählt hat.

Die internationalen Preisvergleiche des AVR hatten schon in den
beiden letzten Jahren im Vergleich mit Schweden und Großbritannien zu
unrealistischen und methodisch fragwürdigen Ergebnissen geführt. Die
grundlegenden methodischen schwächen des AVR wurden in einem




Gutachten der Professoren Dieter Cassel und Volker Ulrich, das der
BPI in Auftrag gegeben hatte, beleuchtet. Die Berechnungen zu den
beiden Ländervergleichen und das Gutachten finden Sie unter
www.bpi.de/daten-und-fakten/arzneiverordnungs-report-2012.



Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 030/27909-131
jodenbach(at)bpi.de

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Datum: 27.09.2012 - 13:31 Uhr
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