Krank wie die Alten / Kinderärzte mahnen Eltern, das Übergewicht eines Kindes nicht zu verharmlosen
(ots) - Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 erkennen
Ärzte immer öfter das "tödliche Quartett": Bluthochdruck, starkes
Übergewicht, drohender oder schon vorhandener Diabetes
(Insulinresistenz) und gestörter Fettstoffwechsel. Als "metabolisches
Syndrom" wird dieser Erkrankungskomplex das Leben dieser jungen Leute
lange negativ bestimmen. Die meisten waren schon mit zwei oder drei
Jahren zu dick, erklärt Dr. med. Herman Josef Kahl, Kinderkardiologe
aus Düsseldorf, im Apothekenmagazin "Baby und Familie". "Vielen
Eltern ist gar nicht bewusst, dass ihr Kind zu schwer ist", sagt er.
"Im Gegenteil, sie freuen sich sogar über den propperen Nachwuchs."
Wenn diese Kinder erwachsen werden, tragen sie mit großer
Wahrscheinlichkeit die Kilos weiter mit sich herum. Experten raten
nachdrücklich, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Ein gesunder
Lebensstil ist Familiensache. Eltern sollten mit gutem Beispiel
vorangehen, sich gesund ernähren und viel bewegen.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung
frei.
Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 9/2012 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.baby-und-familie.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 31.08.2012 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 711078
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baierbrunn
Telefon:
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 106 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Krank wie die Alten / Kinderärzte mahnen Eltern, das Übergewicht eines Kindes nicht zu verharmlosen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - Baby und Familie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).