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Richtiges Verhalten an der Unfallstelle: Gaffern drohen bis zu 5000 Euro Strafe

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Richtiges Verhalten an der Unfallstelle: Gaffern drohen bis zu 5000 Euro Strafe

(pressrelations) -
ADAC gibt Tipps zur Ersten Hilfe und Rettungsgasse

Wer als Ersthelfer an eine Unfallstelle kommt, ist häufig verunsichert, wie er sich richtig verhalten soll. Prinzipiell gilt, dass die Eigensicherung immer Vorrang hat. Für die schnelle Hilfe vor Ort gibt der ADAC folgende Tipps:

  • Sieht man einen Unfall, sofort die Warnblinkanlage einschalten und in sicherem Abstand zur Unfallstelle auf dem Standstreifen anhalten.
  • Warnweste anziehen, vorsichtig aussteigen, möglichst hinter der Leitplanke laufen und das Warndreieck mindestens 100 Meter (auf der Autobahn 150 Meter) vor der Unfallstelle aufstellen.
  • Über die Nummer 112 einen Notruf absetzen, der folgende Informationen beinhaltet: Wo hat sich der Unfall ereignet? Was ist passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Verletzungen gibt es? Wichtig: Rückfragen der Notrufzentrale abwarten.
  • Wer geschult ist, sollte zuerst die lebenswichtigen Funktionen des Unfallopfers überprüfen. Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen. Atmet das Unfallopfer nur noch unregelmäßig oder gar nicht, die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Starke Blutungen mit einem Druckverband stillen und gegebenenfalls unter Schock stehende Personen betreuen.
  • Wer nicht geschult ist und sich keine Sofortmaßnahmen am Unfallort zutraut, sollte die Unfallopfer dennoch nicht alleine lassen bis die Rettungskräfte eintreffen.
Wer nach einem Unfall im Stau steht, ist verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Das heißt, alle Autos auf der linken Fahrspur halten sich möglichst links, alle anderen fahren nach rechts. Für ankommende Rettungsfahrzeuge ist der Standstreifen als Rettungsweg nicht geeignet, da er oft nicht durchgehend ausgebaut ist oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert wird.

Gaffen statt zu helfen, ist nicht nur rücksichtslos und gefährlich, sondern kann auch teure Konsequenzen haben. Das Bußgeld reicht von 40 bis zu 5000 Euro, wenn Einsatzkräfte behindert werden.





Der ADAC empfiehlt ? auch zur eigenen Sicherheit - regelmäßig einen Erste Hilfe Kurs zu besuchen. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.adac.de/erstehilfe.


ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Hansastraße 19
80686 München
Tel (0 89) 76 76-0
Fax (0 89) 76 76-28 01
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Datum: 29.08.2012 - 15:17 Uhr
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