Mitteldeutsche Zeitung: zu Schadenersatz für Flugpassagiere bei Streik
(ots) - Die EU macht es der Branche leicht, es wurden
Ausnahmen festgelegt, die zudem schwammig formuliert sind. Jetzt
hat der Bundesgerichtshof die Dinge in einem Punkt präzisiert:
Streiks gelten künftig als eine der Ausnahmen für Schadenersatz.
Das Gericht hat hier kein Fingerspitzengefühl bewiesen. Denn es kommt
darauf an, wer streikt. Gegen einen Ausstand der Lotsen kann die
Airline kaum etwas ausrichten. Bei Tarifkonflikten mit den Kapitänen
aber sitzen die Manager am Verhandlungstisch. Sie haben
Möglichkeiten, die Folgen eines Ausstandes abzumildern oder ihn ganz
zu verhindern. Es wäre angemessen, einer Befreiung von
Schadenersatz bei Ausständen der eigenen Leute sehr enge Grenzen zu
setzen.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.08.2012 - 18:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 704287
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Halle
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 104 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zu Schadenersatz für Flugpassagiere bei Streik"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




