InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Westfalenpost: Pflicht als Service verstehen

Von Wilfried Goebels

ID: 703346

(ots) -

Der aufgeklärte Verbraucher will wissen, welche
Zusatzstoffe in Lebensmitteln stecken, ob die Ware für Allergiker
geeignet ist oder gentechnisch hergestellt wurde. Für Transparenz
sorgt die Kennzeichnungspflicht. Bei der Auszeichnung der Preise aber
lassen viele Händler die nötige Detailtreue vermissen. Hier helfen
nur Kontrollen und bei Verstößen üppige Bußgelder.

Dass Grundpreise kaum lesbar
aufgedruckt werden, ärgert beim Preisvergleich. Wer wenig Zeit hat,
will beim Einkauf schnell erkennen, was das günstigste Produkt ist.
Nur ein klar lesbarer Grundpreis schützt vor Mogelpackungen und
scheinbaren Schnäppchen.

Der
Verbraucher spürt die Absicht - und ist verstimmt. Schließlich ist
der Handel schon gesetzlich verpflichtet, lesbare Preisschilder
aufzudrucken. Wenn Händler häufig aber erst nach Verwarnungen
Missstände beheben, müssen die Kontrollen intensiviert werden.

Der Handel ist gut beraten, lesbare
Preisschilder als Service für die zunehmend ältere Kundschaft zu
verstehen. Ein Kunde, der beim Preis nachvollziehen kann, dass er
fair behandelt wird, wechselt den Händler nicht so leicht: Vertrauen
ist die Grundlage für dauerhafte Geschäfte.





Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  NRZ: Die schöne neue Arbeitswelt - ein Kommentar von PETER HAHNE Allg. Zeitung Mainz: Finger weg / Kommentar zur Bundesmarine vor Syrien
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.08.2012 - 18:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 703346
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hagen


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 106 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Westfalenpost: Pflicht als Service verstehen

Von Wilfried Goebels
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalenpost (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalenpost



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 49


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.