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Neues Strafgesetz gegen akademische Ghostwriter und deren Kunden?

ID: 699638

Am 06.08.12 konkretisierte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) seine Forderung eines neuen Straftatbestandes gegen wissenschaftliche Ghostwriter und deren Kunden. Dieses Ansinnen ist nicht berechtigt. Und wer sogar "Selbstplagiat" als Plagiat bezeichnet und damit letztlich die halbe Geistesgeschichte der Menschheit unter Plagiat stellt wie der DHV, muss angezweifelt werden.

(IINews) - Bereits am 25.05.2012 thematisierte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes Prof. Dr. Bernhard Kempen in einem Interview mit dem WDR-5-Radio die Einführung eines Straftatbestandes gegen wissenschaftliche Ghostwriter und deren Kunden.

Am 06.08.2012 wurde Herr Prof. Dr. Kempen konkreter. In einer Pressemitteilung des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) von diesem Tag unter der Überschrift „Kempen: 'Wissenschaftsbetrug ist kriminell'“ forderte Herr Prof. Dr. Kempen den Gesetzgeber dazu auf, einen Straftatbestand Wissenschaftsbetrug zu schaffen. „Ghostwriter bringen die akademischen Grade und die Hochschulen, die sie verleihen, in Verruf. ... Das geht zu Lasten der großen Mehrzahl der Akademiker, die ihre akademischen Grade rechtmäßig durch Leistung erworben haben“, äußerte Herr Prof. Kempen in dieser Pressemitteilung.

Es würde geschätzt, so diese Pressemitteilung des DHV weiter, dass ca. zwei Prozent aller Dissertationen aus fremden Federn stammen. „Laut einer dpa-Meldung gehen Experten davon aus, dass sogar etwa jede dritte Doktorarbeit in den Fachbereichen Jura und Wirtschaftswissenschaften von Ghostwritern stammen soll“ (Zitat besagte Pressemitteilung).

Abgesehen davon, dass mich brennend interessieren würde, wer in dieser angeblichen dpa-Meldung, die schlichtweg nicht aufzufinden ist, einen derart absurd hohen Ghostwriter-Anteil an wirtschaftswissenschaftlichen und juristischen Dissertationen in die Welt setzt, wird Herr Prof. Dr. Kempen nun ganz konkret. Er formuliert die folgenden Gesetzestext-Vorschläge gegen wissenschaftliche Ghostwriter und deren Kunden:

„(1) Wer eine Qualifikationsarbeit, die der Erlangung eines akademischen Grades oder eines akademischen Titels dient, für einen Dritten verfasst, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer eine Qualifikationsarbeit im Sinne von Abs. 1, die von einem Dritten ganz oder teilweise verfasst wurde, als eigene ausgibt, ohne deren Urheber zu sein, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."





Herrn Prof. Dr. Kempens Ansinnen ist sich ausdrücklich anzuschließen! Die Entwertung akademischer Grade, so diese Pressemittelung des DHV weiter, ist in der Tat nicht nur nicht hinzunehmen, sondern entwertet auch die akademischen Qualifikationen aller wissenschaftlichen Ghostwriter selbst. Das dürften selbst wissenschaftliche Ghostwriter nicht wollen.

Eine kleine, persönliche und ich wünsche mir zu denkende Anekdote hierzu: Vor etwa zwei Jahren stand eine Freundin eines Tages mit ihrem vierjährigen Kind vor einem neuen Kinderarzt. Das Kind hatte ganz offensichtlich Röteln, was, auch wenn nicht mehr so viele Erwachsene mit Kindern zu tun haben, bis heute noch die meisten durchschnittlichen Menschen an den eindeutigen rötelnden Krankheitssymptomen unmittelbar und reichlich eindeutig erkennen können. Und der Kinderarzt steht vor dem Kind und fragt sich ernsthaft und laut: Ja, was machen wir hier denn jetzt" Die Mutter schaute den Kinderarzt entsetzt an, und dann schoss ihr spontan durch den Kopf: Wieviel akademischer Ghostwriter steckt in diesem Arzt" -, nahm ihr Kind und ging! Wer von uns will einen Arzt vor sich haben, der keine Ahnung hat, wenn er krank ist, vielleicht schwerkrank im Krankenhaus liegt? Wer will fehlerhafte Steuererklärungen abgeben? Falsch rechtsberaten werden? Mitarbeiter haben in welchem Fachbereich auch immer, wochenlang eingearbeitet, und dann ist nur noch heiße Luft? Morgen seine Brötchen kaufen, und da ist irgendwas drin, was einen vielleicht vergiftet? Sein eigenes Kind ans Messer liefern. Ich will das jedenfalls nicht.

Und Herrn Prof. Dr. Kempens Ansinnen ist sich gleichzeitig ausdrücklich nicht anzuschließen, was zumindest oben genannten Abs. 1 betrifft. Denn jede Form des Anbietens und Realisierens von Hilfestellungen bei Hochschularbeiten gerät mit diesem Vorschlag eines neuen Straftatbestands unter Generalverdacht. Die positivistische Rechtsauslegung, die uns alle bindet, wird mit derlei Auffassungen und Ansinnen ausgehebelt. Ein solches womögliches Schießen übers Ziel hinaus ist keine bloße Befürchtung, sondern bereits heute eine Tatsache: Wer, wie derselbe Deutsche Hochschulverband zusammen mit dem Allgemeinen Fakultätentag (AFT), „Selbstplagiat“ auch als Plagiat bezeichnet wie genau einen Monat vorher, am 06.07.2012, geschehen und damit in völlig absurder Weise letztlich die halbe Geistesgeschichte der Menschheit unter Plagiat stellt, muss von allen wissenschaftlich Interessierten mit besonderer Vorsicht beobachtet werden.

Harald Bahner

Quellen dieser News:
Ghostwriter.nu-News Zur aktuellen gesamtrechtlichen Situation akademischen Ghostwritings vom 25.05.2012, URL: ghostwriter.nu/news/zur-aktuellen-gesamtrechtlichen-situation-akademischen-ghostwritings/
Kempen: Wissenschaftsbetrug ist kriminell. Pressemitteilung des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) vom 06.08.2012, URL: hochschulverband.de/cms1/pressemitteilung+M56c11ee1774.html
Rechtliches bei Ghostwriter.nu, URL: ghostwriter.nu/vorgehen.html#rechtliches
Ghostwriter.nu-News Selbstplagiat ist auch Plagiat" vom 10.07.2012, URL: ghostwriter.nu/news/plagiat/

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Datum: 14.08.2012 - 12:12 Uhr
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