InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Schweiz: Moneyhouse darf Privatadressen wieder im Internet veröffentlichen

ID: 695784

(dts) - Der umstrittene Schweizer Personensuchdienst "Moneyhouse" darf seine Internetdienste wieder aufnehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Somit werden zahlreiche Adressen von Privatpersonen wieder veröffentlicht, auch wenn keine Einwilligung vorliegt oder sogar eine Sperrung durch die Betroffenen beantragt wurde. Das Gericht erklärte, dass es nun genüge, einem Löschbegehren am selben Tag nachzukommen. Auf die Aspekte des Datenschutzes wurde allerdings nicht weiter eingegangen. Im Juli dieses Jahres veranlassten die Richter in St. Gallen eine Sperrung der Internetseite von "Moneyhouse", nachdem sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖG) hierfür eingesetzt hat. Bei ihm gingen in der Vergangenheit zahlreiche Beschwerden ein, welche darauf hinwiesen, dass Privatadressen trotz Löschungsgesuch noch immer öffentlich zugänglich waren.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Giffords-Attentäter bekennt sich schuldig Umfrage: Jeder vierte Deutsche unsicher über richtigen Zeitpunkt für das
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 08.08.2012 - 09:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 695784
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

St. Gallen


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 79 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.295
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 168


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.