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Befähigte Person für die Prüfung von Kälteanlagen

ID: 695283

(PresseBox) - Jeder Betreiber von Kälteanlagen ist verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung wiederum verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Gefährungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Im Rahmen dieses zweitägigen Qualifizierungsseminars werden Mitarbeiter zu befähigten Personen ausgebildet, um betriebsintern Kälteanlagen auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu können. Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich.
In dem zweitägigen Sachkundigen-Seminar am 24.-25.10.2012 im Haus der Technik lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen die Grundbegriffe für Kälteanlagen kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie die Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und die erforderliche Dokumentation behandelt.
Sie erfahren weiterhin die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden von einem Sicherheitsingenieur praxisbezogen erläutert.
Detaillierte Informationen finden Interessierte unter: http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H020-10-400-2.html



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Datum: 07.08.2012 - 12:06 Uhr
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