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Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen

ID: 695207

(PresseBox) - Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und gemäß § 10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen. Gemäß § 11 ist die Prüfung wiederum zu dokumentieren.
Der neue Normenentwurf DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung verlangen von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion ihrer Regaleinrichtungen durch eine befähigte (fach- kundige) Person. Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel nach BetrSichV, diese sollen längstens nach 12 Monaten einer Inspektion durch diese fachkundige Person unterzogen werden.
Das Haus der Technik bietet vom 10.-11.10 2012 in seiner neuen Zweigstelle in Bremerhaven und vom 21.-22.11.2012 im Essener Stammhaus diese Sachkundigenschulung praxisnah an.
Zielgruppe:
Mitarbeiter aus den Bereichen Lagerverwaltung, Logistik, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die Umgang mit Regalen und Lagerei haben oder für deren Sicherheit verantwortlich sind, Interessierte Personen
Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H020-11-837-2.html



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Datum: 07.08.2012 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 695207
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