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Keine Alkotester in Frankreich verfügbar

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Keine Alkotester in Frankreich verfügbar

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KS: Beim Streit mit französischen Behörden hilft Rechtsschutz

Seit 1. Juli muss jeder Auto- und Motorradfahrer in Frankreich einen unbenutzten Alkoholtester mitführen. Das kann ein chemischer Einwegtester ebenso sein, wie ein elektronisches Atemalkoholtestgerät. Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) müssen diese Tester allerdings einer französischen Norm entsprechen und zertifiziert sein. Was man derzeit in Deutschland kaufen kann, erfüllt diese Voraussetzung oft nicht. Problem ist nur, dass es auch in Frankreich kaum Alkotester zu kaufen gibt, weder in grenznahen Tankstellen noch in Supermärkten. Das haben Versuche von KS-Mitarbeitern Ende Juli ergeben.

Zwar sollen die französischen Behörden - nach Informationen des Clubs - für ausländische Reisende eine Karenzzeit eingeräumt haben und erst ab November Bußgelder verhängen, doch ist nicht sicher, dass sich jeder Polizeibeamte daran hält. Der KS rät deshalb deutschen Kraftfahrern, die in Frankreich wegen nicht vorhandenem Alkotester verwarnt werden, ein etwaiges Verwarnungsgeld (11 Euro) zunächst nur unter Vorbehalt zu zahlen und dann binnen 45 Tagen bei der Bußgeldstelle (services des amendes) Einspruch einzulegen. Sinnvoll ist auch, sich genau zu notieren, wann und wo man vergeblich versucht hat, einen Alkotester zu kaufen. Wer ab November ohne Alkotester erwischt wird, muss binnen fünf Tagen einen besorgen und der Polizei nachweisen, sonst erhöht sich das Bußgeld auf 90 Euro.

Wichtiger Hinweis der zur KS-Gruppe gehörenden Auxilia Rechtsschutzversicherung: "Im Zweifelsfall können wir unseren Mitgliedern telefonische Beratung durch unabhängige Anwälte vermitteln. Das hilft in den meisten Fällen, weiteren Ärger zu vermeiden. Kommt es trotzdem zu einer juristischen Auseinandersetzung mit französischen Behörden, hilft der Rechtsschutz."


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Datum: 07.08.2012 - 09:48 Uhr
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