InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

AOK zum EuGH-Urteil: Vernünftige Relation von Leistung und Bezahlung bei Pflegeleistungen bestätigt

ID: 679363

(ots) - Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der
EU-Kommission gegen die deutsche Pflegeversicherung abgewiesen.
Hierzu sagt der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes,
Uwe Deh:

"Diese richtige Entscheidung bestätigt eine vernünftige Relation
von Leistung und Bezahlung bei Pflegeleistungen. Sie bedeutet im
Ergebnis, dass die deutsche Pflegeversicherung wie bisher bei
vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland die je nach Pflegstufe
geltenden Pflegegeldsätze bezahlt. Vermieden wird damit, dass die
deutsche Pflegeversicherung die für Sachleistungen in Deutschland
geltenden Beträge exportieren muss. Dies hatte die EU-Kommission in
ihrer Klage gegen Deutschland gefordert. Nach Schätzungen der
Bundesregierung hätte das Mehrkosten von rund 100 Mio. Euro pro Jahr
verursacht.

Wer in Deutschland Pflegedienste in Anspruch nimmt, bekommt
hochwertige, geprüfte Pflegequalität. Deshalb stellt die
Pflegeversicherung für solche, als sogenannte Sachleistung in
Anspruch genommene professionelle Hilfen, mehr Geld zur Verfügung,
als wenn jemand sich Pflegegeld ausbezahlen lässt. Es wäre falsch
gewesen, ins EU-Ausland entsprechende Geldbeträge zu zahlen, ohne
dafür die gleiche hohe Qualität für die Pflegebedürftigen zu
bekommen."



Pressekontakt:
Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Udo Barske
Tel.: 030 / 346 46 2309
E-Mail: udo.barske(at)bv.aok.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Neue wissenschaftliche Studie bestätigt: Thermalbaden reduziert Stress  und hilft bei Burnout Jetzt muss ich schon wieder rasieren...
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.07.2012 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 679363
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 113 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"AOK zum EuGH-Urteil: Vernünftige Relation von Leistung und Bezahlung bei Pflegeleistungen bestätigt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

AOK-Bundesverband (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von AOK-Bundesverband



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.270
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 43


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.