Pflegekräfte leistungsgerecht vergüten
Pflegekräfte leistungsgerecht vergüten
(pressrelations) -
Zahlung von Tariflöhnen entspricht einer wirtschaftlichen Betriebsführung
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat am (heutigen) Mittwoch den Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) beschlossen. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und sein Stellvertreter Willi Zylajew:
"Gute Pflege muss ordentlich bezahlt werden. Das wird jetzt auch mit einer entsprechenden Passage in der Begründung zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz klargestellt. In Anlehnung an die Rechtsprechung wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Zahlung von Tariflöhnen einer wirtschaftlichen Betriebsführung entspricht. Damit ermöglichen wir eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung der Beschäftigten, die auch für Fachkräfte eine gute Bezahlung gewährleistet.
Es darf keinen Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten geben. Pflegedienstleister sollten bei anstehenden Verhandlungen über Pflegesätze darauf pochen können, dass sie ihre Beschäftigten nach Tarif entlohnen können. Pflegekräfte leisten enorme physische wie psychische Arbeit. Diese muss mit einem adäquaten Lohn und angemessenen Arbeitsbedingungen honoriert werden."
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Datum: 27.06.2012 - 18:30 Uhr
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