Berliner Zeitung: Kommentar zum Hartz-IV-Urteil des Berliner Sozialgerichts
(ots) - Aufgebracht hat das Almosen nun das Berliner
Sozialgericht und zwar nicht zu knapp. Die Berechnungen der Regierung
seien willkürlich, der Hartz-IV-Regelsatz verstoße gegen das
Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz. Wie das Gericht darauf
kommt, dass der Satz um weitere 36 Euro erhöht werden müsse, ist
zwar nicht klar. Aber jetzt muss das Verfassungsgericht erneut
beraten. Möglich, dass die Regierung ausgerechnet kurz vor der
Bundestagswahl höchstrichterlich den Titel Neidhammel verliehen
bekommt.
Pressekontakt:
Berliner Zeitung
Bettina Urbanski
Telefon: +49 (0)30 23 27-9
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
berliner-zeitung(at)berlinonline.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 25.04.2012 - 17:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 624968
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 130 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Berliner Zeitung: Kommentar zum Hartz-IV-Urteil des Berliner Sozialgerichts"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Berliner Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




