InternetIntelligenz 2.0 - WAZ: Urteil im Wahlkampf. Kommentar von Gregor Boldt

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

WAZ: Urteil im Wahlkampf. Kommentar von Gregor Boldt

ID: 618501

(ots) - Das Urteil des Landesverfassungsgerichts zur
Beteiligung der NRW-Kommunen an den Einheitslasten kommt für die
Parteien zur Unzeit: am 8. Mai, fünf Tage vor der Landtagswahl.

Bei der Bestimmung des Verkündungstermins konnten die
Verfassungshüter wohl nicht ahnen, dass am 13. Mai das
Landesparlament gerade mal zwei Jahre nach der Wahl 2010 neu
zusammengesetzt werden muss, was sie gestern auch betonten. Sie
wissen um die Sensibilität des Themas und die eventuelle Wirkung
ihrer Entscheidung in der Öffentlichkeit.

So wie es aussieht, könnte die Klage der Kommunen in Münster
Erfolg haben. Das ließe weder CDU und FDP noch SPD und Grüne in einem
guten Licht erscheinen. Die schwarz-gelbe Regierung war es, die 2007
die Änderung zu Lasten der Städte und Gemeinden beschlossen und drei
Jahre später verabschiedet hatte. Rot-Grün aber hat bei allem
Schimpfen auf die neue Abrechnungsmethode auch nichts unternommen, um
an der Situation der notleidenden Kommunen in diesem Punkt etwas zu
ändern.

Insofern darf sich keine Partei von dem Urteil am 8. Mai ein
Wahlgeschenk erhoffen.



Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion(at)waz.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  NRW-Kabinett plant Nachtflugverbot für Passagiermaschinen BERLINER MORGENPOST: Kein Grundrecht auf eine globale Horror-Show - Leitartikel von Hajo Schumacher
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.04.2012 - 19:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 618501
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Essen


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 109 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"WAZ: Urteil im Wahlkampf. Kommentar von Gregor Boldt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westdeutsche Allgemeine Zeitung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.293
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 77


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.