Zuwendungsbescheid an Universitätsklinikum Jena
Matschie: "Finanzierung für 300-Millionen-Euro-Projekt steht"
(LifePR) - Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird am Montag, den 02. April 2012 einen Zuwendungsbescheid an das Universitätsklinikum Jena (UKJ) überreichen.
"Thüringen braucht für eine gute Gesundheitspflege ein modernes Universitätsklinikum. Jetzt können die Arbeiten am 2. Bauabschnitt beginnen. Die Finanzierung steht. Wir werden fast 300 Millionen Euro in den 2. Bauabschnitt der Universitätsklinikums investieren. Das ist das größte Bauprojekt in Thüringen", so der Minister. Das Land wird einen Anteil von 213,4 Millionen Euro übernehmen. Das UKJ beteiligt sich mit 85 Millionen Euro.
Matschie verbindet mit der Investition, die Bau, Ersteinrichtung und medizinische Geräte umfassen, deutliche Verbesserungen: "In dieser Bauphase werden insgesamt 16 Kliniken und Institute sowie weiteren Einrichtungen am Standort Neulobeda gebaut. Das ist eine gewaltige Herausforderung. Aber wir werden eine höherwertige medizinische Versorgung, ein Plus an Wirtschaftlichkeit, einen Impuls für die interdisziplinäre Zusammenarbeit und einen Zugewinn für die Lehre bekommen."
Terminhinweis:
Der Zuwendungsbescheid wird im Rahmen einer Pressekonferenz an das Universitätsklinikum Jena überreicht.
Zeit: Montag, 02. April 2012, 10:00 Uhr
Ort: Jena, Universitätsklinikum, Erlanger Allee 101, Konferenzraum Laborgebäude
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 01.04.2012 - 08:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 608665
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
urt
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 98 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Zuwendungsbescheid an Universitätsklinikum Jena"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).