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Stadt Oldenburg kontrolliert Hundebesitzer

ID: 601809

Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit Lesegeräten unterwegs

(IINews) - Zum 1. Juli 2011 ist das neue niedersächsische Hundegesetz in Kraft getreten. Seither müssen alle Hunde, die älter als 6 Monate sind, gechippt sein. Das Ordnungsamt der Stadt Oldenburg hat angekündigt, ab dem 1. April 2012 Kontrollen durchzuführen. Hundebesitzer, deren Tiere nicht gechippt sind, müssen mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.
In dem Mikrochip (auch Transponder genannt) ist eine 15 stellige Kennnummer gespeichert, die weltweit jeweils nur einmal vergeben wird. Gechippte Heimtiere werden im Heimtierregister (TASSO) erfasst.
Dr. Isabel Suhr, Tierärztin in Oldenburg, kann bestätigen, dass in den letzten Monaten zahlreiche Hundebesitzermit ihren Tieren zum Chippen gekommen sind. „Das Chippen hat ja auch den Vorteil, dass herrenlose Hunde viel einfacher ihrem Besitzer zugeordnet werden können. Wenn jemand mit einem Fundhund in die Praxis kommt, informieren wir TASSO und die benachrichtigen den Besitzer. Ein Aufenthalt im Tierheim bleibt dem Hund so erspart.“

Die Implantation des etwa reiskorngroßen Chips führt der Tierarzt mit einer Art Spritze durch. Das Chippen ist nicht schmerzhafter als eine Impfung und kann ohne Betäubung erfolgen. „Die Leute wundern sich oft, dass die Hunde beim Chippen kaum Zucken“ berichte die Tierärztin. Der Chip hält lebenslang und kann nur mithilfe eines speziellen Lesegerätes abgelesen werden. Die Kosten für das Chippen liegen bei 35 Euro.



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Bereitgestellt von Benutzer: kritzeltante
Datum: 22.03.2012 - 18:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 601809
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Ansprechpartner: Isabel Suhr
Stadt:

Oldenburg


Telefon: 04486-2242

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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