Anrechnung der Entschädigungen von NSU-Opfern auf Hartz IV wäre ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen
Anrechnung der Entschädigungen von NSU-Opfern auf Hartz IV wäre ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen
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Die Ombudsfrau für die Opfer der Neonazi-Mordserie im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Barbara John, berichtete jüngst, Entschädigungsleistungen für Neonaziopfer würden mit Hartz IV-Leistungen verrechnet. Auf eine schriftliche Anfrage der sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Kipping, erklärte die Bundesregierung, dass Entschädigungsleistungen, die Neonaziopfer erhielten, nicht auf laufende Grundsicherungsleistungen angerechnet würden. Die Bundesregierung habe auch keinerlei Kenntnisse darüber, dass Entschädigungen auf Sozialleistungen angerechnet worden seien. Diese Aussage hat die Bundesregierung heute im Ausschuss für Arbeit und Soziales wiederholt. Sollte es dennoch zu Anrechnungen gekommen sein, so die Bundesregierung, müsse dies rückwirkend sofort korrigiert werden. Dazu erklärt Katja Kipping:
"Nun haben wir es schwarz auf weiß: Entschädigungen für die Angehörigen von Neonaziopfern dürfen nicht auf Hartz IV, die Sozialhilfe oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet werden. Alles andere wäre auch ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen von Neonaziopfern gewesen. Sollte es in der Vergangenheit zu Anrechnungen gekommen sein, steht die Bundesregierung in der Pflicht, sich bei den Betroffenen zu entschuldigen und sofort die Rückzahlung der angerechneten Beträge zu veranlassen."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
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Datum: 21.03.2012 - 18:00 Uhr
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